gültig ab dem 08.08.2013

Benezan Electronics
Inhaber: Nicolas Benezan
Stauffenbergstraße 26
72108 Rottenburg Baisingen
Tel: 07457 946455
Fax: 07457 946456
Email: info@benezan-electronics.de

§ 1 - Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Benezan Electronics sind in der aktuell geltenden Fassung veröffentlicht unter www.benezan-electronics.de .

Unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB und gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden/Nutzer bzw. Auftraggeber. § 312 e Abs. 1. Nr. 1. bis 3. BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) findet keine Anwendung.

Unsere Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden/Nutzers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bestimmungen geltend auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden/Nutzers die Leistungen an den Kunden/Nutzer vorbehaltlos durchführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden/Nutzer zwecks Ausführung dieses Vertragesbetroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Benezan Electronics behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor und veröffentlicht diese auf seiner Webseite. Der Kunde/Nutzer ist verpflichtet, die AGB regelmäßig zu prüfen, insbesondere vor jedem Auftrag, um rechtzeitig Kenntnis über Änderungen zu erhalten. Bei einer Änderung der AGB´s durch Benezan Electronics gelten jedoch die AGB´s, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich waren.

§ 2 - Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend.  Der Vertrag kommt unter ausschließlicher Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, entweder durch die vorbehaltlose Annahme unseres Angebots seitens des Kunden, im Falle einer Bestellung des Kunden durch Erklärung der Annahme durch Benezan Electronics, oder durch Erbringung der angebotenen oder bestellten Lieferung oder Leistung durch Benezan Electronics und deren vorbehaltlose Annahme durch den Kunden zustande.

§ 3 - Preisangaben

Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Verpackungs-, Transport- und Versandkosten.

§ 4 - Eigentumsvorbehalt / Forderungsabtretung

1) Sämtliche gelieferten Waren sind bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen von Benezan Electronics, zuzüglich Zinsen und Rechtsverfolgungskosten gegen den Kunden, Eigentum von Benezan Electronics. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Lieferungen oder Leistungen die unter Eigentumsvorbehalt von Benezan Electronics stehen, vom sonstigen Warenbestand getrennt so zu lagern, dass sie jederzeit als von Benezan Electronics geliefert identifiziert werden können. Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Benezan Electronics zur Rücknahme bzw. Geltentmachung des Eigentumsvorbehalts berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. Geltentmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch Benezan Electronics liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Benezan Electronics hätte dies ausdrücklich erklärt.

2) Eine ausreichende Versicherung gegen Brand, Diebstahl, Vandalismus und ähnliche Gefahren, ist von dem Kunden auf eigene Kosten, für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen von Benezan Electronics, abzuschließen. Jegliche Ansprüche gegen Versicherungen aus solchen Schadenfällen werden hiermit an Benezan Electronics abgetreten.

3) Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert und weiterverarbeitet werden.

4) Der Kunde darf die gelieferten Waren weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Sollte der Kunde die eidesstattliche Versicherung leisten, oder ein Insolvenzverfahren gegen diesen eingeleitet werden, ist er verpflichtet Benezan Electronics sofort zu verständigen und alles zu tun, uns die Realisierung sämtlicher Rechte und Ansprüche, zu ermöglichen.

§ 5 - Lieferfristen / Unmöglichkeit / Verzug

a) Die im Online-Katalog angegebenen Lieferfristen sind Circa-Angaben. Eine unwesentliche Überschreitung der Lieferzeit gilt nicht als Reklamationsgrund. Eilaufträge erfordern eine schriftliche Bestätigung. Eilbestellungen sind keine Fixgeschäfte. Fixgeschäfte lehnen wir grundsätzlich ab. Lieferzeitende ist der Zeitpunkt, zu dem die Ware unser Haus verläßt. Für Lieferverzögerungen durch die beauftragten Beförderungsdienste, auch die Deutsche Bundespost, haften wir nicht.

b) Benezan Electronics obliegt es alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, sofern nicht ein unvorhersehbares Ereignisses vorliegt. Unvorhersehbare Ereignisse sind insbesondere höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen, Störungen des Kommunikationsnetzes, sowie Informationsbereitstellungsverzögerungen seitens des Auftragsgebers. In solchen Fällen ist Benezan Electronics eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Sollte sich jedoch die Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehungen für eine der Vertragsparteien als unzumutbare Härte darstellen, so steht beiden Vertragsparteien das Rücktrittsrecht zu. In einem solchen Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen Benezan Electronics ausgeschlossen.

c) Wird Benezan Electronics die obliegende Lieferung aus einem zu vertretenden Grunde unmöglich, ist der Kunde berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

d) Kommt Benezan Electronics in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht - dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 1%, insgesamt jedoch höchstens 30% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer an Benezan Electronics etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer Benezan Electronics gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

e) Die §5 b) und c) der AGB gelten nicht, sofern wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder im Falle des anfänglichen Unvermögens zwingend gehaftet wird.

§ 6 - Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Beschädigung, einer Verschlechterung der Lieferung oder Leistung geht mit Übergabe der Lieferung oder Leistung an das Beförderungsunternehmen auf den Kunden über. Die Art und Weise der Verpackung und Versendung als auch die Auswahl des Beförderungsunternehmens bleibt Benezan Electronics überlassen. Benezan Electronics tritt sämtliche Ansprüche gegen das Beförderungsunternehmen aus dem Beförderungsvertrag an den Kunden ab.

§ 7 - Entgegennahme

Lieferungen sind, auch wenn sie erhebliche Mängel aufweisen oder verspätet sind, vom Kunden entgegenzunehmen. Nimmt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung unsererseits die Lieferung nicht oder nicht vollständig ab, sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils vom Vertrag zurückzutreten und von dem Kunden Ersatz des Nichterfüllungsschadens zu verlangen. Der Schaden beträgt mindestens 15 % des Verkaufspreises zzgl. der uns entstandenen Material- und Verwaltungskosten. Abruf - oder Rahmenaufträge müssen innerhalb von 6 Monaten abgenommen werden.

§ 8 - Mängelrüge

Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dementsprechend ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach Erhalt gründlich und vollständig zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind und die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinflussen, berechtigten nicht zur Reklamation.

§ 9 - Gewährleistung

a) Internetinformationen, Angaben in Prospekten, Werbeschriften, etc. sind keine zugesicherten Eigenschaften. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben Benezan Electronics vorbehalten. Soweit der Kunde Zeichnungen und Muster begutachtet und freigibt, ist Benezan Electronics von jeder Haftung für nicht vom Kunden beanstandete Fehler entbunden. Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, haften wir nicht.

b) Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Kunden setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dementsprechend ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach Erhalt gründlich und vollständig zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt nicht für versteckte Mängel, die erst im Rahmen der Weiterverarbeitung festgestellt werden können. Diese Mängel müssen unverzüglich nach Auftauchen schriftlich angezeigt werden. Die Beweislast, dass die Mängel erst im Rahmen der Weiterverarbeitung festgestellt werden konnten, liegt dabei bei dem Kunden.

Soweit der Kunde trotz Feststellung eines Mangels die gelieferte Ware auch nur teilweise weiter verarbeitet, entfällt für Benezan Electronics die Pflicht zur Reklamationsanerkennung, soweit kein schriftliches Einverständnis mit der Weiterverarbeitung vorliegt. Dies gilt nicht, soweit der behauptete Mangel nicht durch die Weiterverarbeitung entstanden sein könnte. Hierfür ist der Kunde beweispflichtig.

c) Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch eine Weiterverarbeitung entstanden sind, wie z. B. Montagekosten, Tests, Fehlersuche oder Schäden an weiteren Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, etc. entstehen. Werden vom Kunden unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistungen.

d) Gewährleistung wird nur für zurückgesendete Bauteile oder Geräte übernommen. Den mit der evtl. notwendigen Demontage der Bauteile verbundenen Aufwand trägt der Kunde. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde außerdem eine detaillierte und nachvollziehbare Fehlerbeschreibung zu übersenden.

e) Gewährleistungsansprüche des Kunden sind nach Wahl von Benezan Electronics auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt, wobei sich Benezan Electronics zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche vorbehält. Als Ersatzlieferung gilt auch die Lieferung vergleichbarer Ware, die dem Gebrauchszweck der beanstandeten Ware entspricht. Im Falle einer Ersatzlieferung erfolgt diese gemäß Standardlieferzeit innerhalb 2 Wochen, die gleiche Frist gilt für eine Mängelbeseitigung. Wird Benezan Electronics keine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt, sind wir insoweit von der Gewährleistung befreit. Sollten die Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich sowohl gegenüber Benezan Electronics als auch gegenüber deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfin ausgeschlossen, soweit nichts vorsätzliches oder grob fahrlässig Handeln vorliegt.

f) Dies gilt nicht, soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

g) Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 10 - Gewährleistungsfrist / Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Rechnungsstellung. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz - mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung sowie wegen arglistiger Täuschung - verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt an, indem der Ersatzberechtigte von dem Schaden oder den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt erfährt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 3 Jahren von dem schädigenden Ereignis an.

§ 11 - Fälligkeit

Sämtliche Ansprüche und Forderungen von Benezan Electronics sind zur sofortigen Zahlung in EUR zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer fällig. Abweichende Zahlungsfristen gelten nur, wenn dies im Angebot schriftlich und ausdrücklich vermerkt ist. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen (maßgeblich ist das Datum der Wertstellung auf einem der Konten von Benezan Electronics) nach Rechnungsdatum werden Verzugszinsen iHv. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Ebenso sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.

§ 12 - Rechnungsbegleichung

Sofern ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden Wechsel und Schecks nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sämtliche durch die ausnahmsweise Entgegennahme von Wechseln oder Schecks entstehenden Kosten (Wechselsteuer, Diskontspesen usw.) trägt der Kunde.

§ 13 - Bonitätsprüfung

Benezan Electronics ist berechtigt, die Bonität des Kunden zu prüfen. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Bereits gewährte Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche von Benezan Electronics sofort fällig, wenn von dem Geschäftspartner Schecks oder Lastschriften aufgrund von Benezan Electronics gewährter Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht eingelöst werden können, oder durch Widerspruch zurückgegeben werden, Insolvenz oder Vergleich angemeldet, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird. Benezan Electronics ist in diesen Fällen auch berechtigt bereits gelieferte Ware sicherungshalber zurückzuholen.

§ 14 - Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann Zahlungen nur in dem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht und auch nur dann, wenn über die Berechtigung der geltend gemachten Mängelrüge Einigkeit besteht. Benezan Electronics ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes durch Sicherheitsleistungen - auch durch Bürgschaft - abzuwenden. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nichtrechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 15 - Schriftform

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Benezan Electronics. Etwaige mündliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§ 16 - Schadensersatz

Sofern der Kunde mit der Erfüllung des mit Benezan Electronics abgeschlossenen Vertrages in Verzug gerät, wozu auch die Lieferung der für die Vertragserfüllung durch Benezan Electronics erforderlichen Produktionsdaten gehört, oder der Kunde die Vertragserfüllung verweigert, ist Benezan Electronics nach erfolglosem Setzen einer Frist von 21 Tagen mit der Aufforderung zur Vertragserfüllung berechtigt, nach seiner Wahl den vollen Nichterfüllungsschaden zu beanspruchen oder gegen den Kunden als pauschalen Schadensersatz 30% des Nettovertragspreises geltend zu machen. Dem Kunden bleibt dabei der Nachweis eines geringeren Schadens bzw. entgangenen Gewinns vorbehalten.

§ 17 - Gerichtsstandsvereinbarung

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrage oder im Zusammenhang mit dem Vertrage ergeben die Stadt Rottenburg am Neckar als Gerichtsstandort vereinbart. Benezan Electronics steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftragsgebers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

§ 18 - Anwendbares Vertragsrecht

Auf den vorliegenden Vertrag ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Somit gelten in erster Linie die allgemeinen Vertragsbedingungen von Benezan Electronics, sodann die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§ 19 - Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, oder durch einen später eintretenden Umstand ihre Wirksamkeit verlieren sollten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie die betreffende Regelung bedacht hätten. Dies gilt ebenso für Lücken des Vertrages.